Im Wege der Globalisierung entwickelt sich die deutsche Wirtschaft stetig weiter. Vor allem die Schaffung des europäischen Binnenmarktes hat die wirtschaftliche Position Deutschlands im internationalen Handel gefestigt. Dabei gewinnt das Internationale Steuerrecht immer mehr an Bedeutung. Egal ob sie Geschäfte im Ausland tätigen, eine Niederlassung außerhalb Deutschlands gründen oder sich eine Finca in Spanien kaufen. Ein erfahrener Steuerberater mit der Qualifikation Fachberater für internationales hält Ihnen den Rücken frei und begleitet sie durch das oftmals komplizierte internationale Steuermanagement.

Ihr Fachberater für Internationales Steuerrecht hilft

Dabei betrifft internationales Steuerrecht nicht nur Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehung. Auch Freiberufler und Arbeitnehmer, die in den europäischen Nachbarländern arbeiten, unterstehen dem globalisierten Steuerrecht. So kann Sie ein versierter Steuerfachberater vor einer Doppelbesteuerung bewahren.

Das Doppelbesteuerungsabkommen

Im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist geregelt, wo und wie das erwirtschaftete Einkommen zu versteuern ist, wenn die berufliche Tätigkeit im Ausland ausgeübt wird. Deutschland hat, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, mit 90 Ländern steuerrechtliche Abkommen geschlossen. Demnach werden Steuern, die für eine Grenzgängertätigkeit in Deutschland gezahlt wurden, im Nachbarland nicht noch mal besteuert. Jedoch fällt im Ausland erwirtschaftetes Einkommen in Deutschland in den Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, aus dem Auslandseinkommen und dem Inlandseinkommen wird ein Gesamteinkommen errechnet. Mit dem so ermittelten Steuersatz wird dann das deutsche Einkommen versteuert. Nur in Frankreich, der Schweiz und in Österreich gibt es eine abweichende Regelung.